
Lucy Krummholz stellt die UVG-Schülerkarten fürs neue Schuljahr aus.
Foto: SPREE-PR/Arbeit
Erledigungen vor dem Ferienstart:
Das neue Schülerticket besorgen!
Der Countdown zu den Sommerferien läuft. Schon längst dürften sich viele Gedanken um die bevorstehenden Reisen nach nah und fern. Doch Achtung: Ist da nicht noch etwas zu erledigen?
Wer am 8. September mit der frischen neuen Schülerkarte in den Schulbus steigen will, muss jetzt schnell aktiv werden. Den „Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises“ finden alle Uckermärker Eltern auf der Internetseite des Landkreises im Bereich Schülerbeförderung. „Mit Beginn der Sommerferien brennt hier die Luft“, weiß die Kauffrau für Büromanagement genau, was jetzt auf sie zukommt. „Es sind ja Tausende Anträge, die in unser System eingepflegt werden müssen. Der neue elektronische Fahrausweis wird dann auf die jeweilige Chipkarte gespielt. Und wenn eine ganz neue Karte ausgestellt werden muss, drucken wir diese aus und senden sie rechtzeitig für den Start des Schuljahres zu.“
Die UVG-Kollegin geht fest davon aus, dass alle Anträge pünktlich bearbeitet werden, die bis zum Beginn der letzten Ferienwoche bei ihr vorliegen. „Aber eine neue Karte wird natürlich jederzeit im Jahr ausgestellt, denn die kann ja auch mal verloren gehen!“
Lucy Krummholz hat übrigens gerade erst – mit besten Resultaten! – ihre Ausbildung abgeschlossen und ist frisch ins Team der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft aufgenommen worden.
Aufgrund der Bescheide vom Bildungsamt des Landkreises Uckermark laufen die meisten kostenlosen Schülertickets am 31. Juli 2025 aus. Es müssen neue Anträge beim Bildungsamt des Landkreises gestellt werden. Alternativ kann auch das Ferienticket Uckermark bei der UVG erworben werden.
Der Weg zum „Kostenlosen Schülerticket Uckermark“
- Die Gültigkeit des Haustarifs „Kostenloses Schülerticket Uckermark“ wurde um ein weiteres Schuljahr bis zum 31.07.2026 zu den gleichen Rahmenbedingungen verlängert
- Der Haustarif gilt, wie bisher, in der gesamten Uckermark auf allen Bus- und Bahnlinien des Nahverkehrs und ist auf den elektronischen Fahrausweisen hinterlegt
- Eine Aufwertung in Verbindung mit anderen VBB-Tarif-Produkten (z.B. dem VBB-Freizeit-Ticket) oder dem Deutschlandticket ist nicht möglich
- Alle Anträge (Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Ausstellung eines kostenfreien Schülertickets für den Landkreis Uckermark) sind im Bildungsamt des Landkreis Uckermark zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt, welches Formular Sie verwenden!
- Ein Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises kann für mehrere Jahre gestellt und somit genehmigt/beschieden werden. Dieser Antrag ist zu stellen, wenn man auf Grund der Entfernung, auf die Schülerbeförderung angewiesen ist (aktuelle Schülerbeförderungssatzung beachten!).
- Ein Antrag auf Ausstellung eines kostenfreien Schülertickets für den Landkreis Uckermark wurde bis zum 31.07.2025 genehmigt/beschieden und wird bei erneuter Antragstellung aktuell bis zum 31.07.2026 genehmigt/beschieden.
- Bitte unbedingt die erhaltenen Bescheide prüfen und bei Bedarf einen entsprechenden neuen Antrag stellen. War der Bescheid vom Bildungsamt bis zum 31.07.2025 befristet (in der Regel der Bescheid zum kostenfreien Schülerticket für den Landkreis Uckermark), muss ein neuer Antrag gestellt werden
- Für alle Schüler, welche in die 1., 7. und 11. Klasse kommen, muss generell ein Antrag gestellt werden (selbst wenn das Kind weiterhin dieselbe Schule besucht). Bei jedem Schulwechsel und Wohnungswechsel ist ebenfalls ein neuer Antrag erforderlich
- Die Ausgabe der Fahrausweise erfolgt über die UVG als elektronischer Fahrausweis auf einer Chipkarte und wird zentral durch die jeweilige Schule unterstützt. Aufgrund der Gültigkeit der Chipkarten müssen zum Schuljahresende einige Fahrausweise getauscht werden. Dieses erfolgt mit der Zeugnisausgabe. Ansonsten erfolgt die Ausgabe mit dem Schulstart am 08.09.2025 bzw. werden die Chipkarten nach dem 31.07.2025 im Bus neu aktiviert.
- Die Schulen haben entsprechende Informationen erhalten
- Ein Foto ist nicht notwendig
- Wer in den Sommerferien nicht mehr im Besitz einer gültigen Chipkarte ist, weil sie z.B. ab dem 01.08.2025 gesperrt wurde, kann als Alternative das Ferienticket Uckermark für 22 € oder das Ferienticket Stadt (nur gültig für die Stadtverkehre in Angermünde, Prenzlau, Schwedt und Templin) für 16 € erwerben. Das Angebot ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einer Schulbescheinigung des Landes Brandenburg für das Schuljahr 2024/2025 bzw. 2025/2026 gültig und gilt nur auf den Linien der UVG.