Zeichnung: SPREE-PR/C. Bartz
Willkommen an Bord!
Was darf ich eigentlich mit in den UVG-Bus nehmen?
Mit unseren Bussen bringen wir die Uckermärkerinnen und Uckermärker jeden Alters zu ihrem gewünschten Ziel. Dass Sie nicht mit leeren Händen einsteigen, ist eher die Regel als die Ausnahme. Wenn das Mitgebrachte größer ist als Handgepäck, sollten unsere folgenden Hinweise beachtet werden – damit alle an Bord auch wirklich eine „gute Fahrt!“ haben.
Fahrrad
Die Mitnahme eines Fahrrads ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur bei entsprechendem Platz! Je nach Lage und Besetzung entscheidet der Fahrer, ob es dafür „Luft“ gibt. Für die sichere Unterbringung des Rades ist der Fahrgast selbst verantwortlich.
Mit zusätzlichen Gepäckträgern bzw. Abstellmöglichkeiten sind unsere Busse ausgerüstet, die an Wochenenden und feiertags als UckermarkShuttle unterwegs sind (siehe Website www.wirbewegensie.de → Freizeit & Tourismus).
Für die überschaubaren Sondernutzungsflächen am hinteren Einstieg gibt es jedoch eine klare Hierarchie: Rollstuhlfahrer und Kinderwagen zuerst! Das bedeutet, selbst wenn der Fahrer Sie zunächst mit Rad einsteigen lässt, gibt es kein unumstößliches Beförderungs-Anrecht, dass Sie bis zum gewünschten Fahrziel an Bord bleiben können.
Was auf den angesprochenen Sondernutzungsflächen steht, muss grundsätzlich gut gesichert werden und unterliegt einer Aufsichtspflicht des Fahrgastes.
Rollstühle
Wie bereits angesprochen, genießen unsere Fahrgäste mit Behinderung Priorität. Damit Sie so bequem wie möglich mit uns reisen, empfehlen wir grundsätzlich eine rechtzeitige Voranmeldung der Fahrt. Bei der Disposition der Tour könnte auf Ihrer Strecke dann ein Niederflur-Bus eingesetzt werden, der das Ein- und Aussteigen vereinfacht. Lassen Sie sich auch gerne von uns über optimale Reiseketten beraten.
Haustiere
Alle Fellnasen bis zur durchschnittlichen Größe einer Hauskatze dürfen nur in einer üblichen Transportbox oder einer geeigneten Tasche an Bord gehen. Ist etwa ein Hund doch größer, sind Leine und Maulkorb Pflicht. Auch hier gilt: Für andere Fahrgäste dürfen mitgeführte Tiere unter keinen Umständen eine Gefährdung darstellen – nicht wegen ausgefahrener Krallen oder weil sie bei einer Vollbremsung zum Geschoss werden. Der Tierhalter ist zu jedem Zeitpunkt der alleinige Verantwortliche und muss unter Umständen, die wir nicht näher skizzieren wollen, mit Konsequenzen rechnen.
Eine besondere Ausnahme gilt nur für Blindenführhunde, die ohne Maulkorb ihr Herrchen oder Frauchen begleiten dürfen.
Große Einkäufe
Sie sind stark genug, um den neuen Kühlschrank gleich selbst mitzuschleppen? Wir sind stolz auf Sie. Aber der Bus ist für sogenannte „weiße Ware“ wahrlich nicht das geeignete Transportmedium. Grundsätzlich zugelassen ist Handgepäck. Ob dennoch ein Auge zugedrückt werden könnte, entscheidet der Fahrer! Weder die anderen Fahrgäste noch die Fahrt an sich (kompliziertes ein- oder aussteigen) dürfen beeinträchtigt werden. Und auch hier trägt der Eigentümer die Verantwortung für jede denkbare Situation.